Bartentfernung bei Transsexualität

Die Entfernung des männlichen Bartwuchses gehört zu den optisch und medizinisch notwendigen Schritten bei einer Mann-zu-Frau-Transsexualität. Liegt diese Indikation vor, ist es möglich ,dass die Entfernung der Gesichtshaare von den Krankenkasse übernommen wird. Hierzu muss bei der jeweiligen Krankenkasse ein Antrag auf die Übernahme der Kosten gestellt werden. Für diesen Kostenvoranschlag ist zunächst eine Beratung mit Probeepilation notwendig. Dabei wird ermittelt, wie stark der Bartwuchs ist und wie viele Behandlungsstunden zu erwarten sind. Zu beachten ist dabei, das die Krankenkassen nur im Gesicht und am Hals  ( also im sichtbaren Bereich) die Kosten übernehmen und zur Zeit auch nur für die Elektro-Epilation (d.h. nicht für Laser- oder IPL-Behandlungen). Eigentlich ist es so, dass die Kassen nur die Behandlungen von Vertragsärzten (z.B. Dermatologen) übernehmen. Tatsächlich findet sich aber kaum ein Arzt, der diese Leistung in diesem Umfang durchführt. Es kann also sein, dass die Kasse zunächst die Genehmigung ablehnt. Bei verschiedenen Gerichten gab es aber ein Einsehen mit den Betroffenen und die Krankenkassen wurden in dem jeweiligen Verfahren zur Kostenübernahme verpflichtet. Also dran bleiben und nicht locker lassen!